Wir dürfen Sie wieder beherbergen!
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat einem Eilantrag gegen das baden-württembergische Beherbergungsverbot stattgegeben. Nach dem Beschluss des VGH vom 15. Oktober wurden die maßgeblichen Paragraphen 2 und 3 der Corona-Verordnung Beherbergungsverbot mit sofortiger Wirkung vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das Beherbergungsverbot greife in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit aus Art. 11 Abs. 1 des Grundgesetzes ein und sei daher voraussichtlich verfassungswidrig, heißt es in einer Pressemitteilung des VGH. Eingriffszweck und Eingriffsintensität stünden nicht in einem angemessenen Verhältnis zueinander.
Von der Entscheidung des VGH unberührt bleibt die Corona-Verordnung Einreisequarantäne.Reisende aus internationalen Risikogebieten sind weiterhin verpflichtet, ein ärztliches Zeugnis (negativer Coronatest) vorzulegen.
(Stand: 15.10.2020)